Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die von GlanzWerk angebotenen Reinigungs- und Fahrzeugpflegeleistungen.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, die GlanzWerk gegenüber Kunden erbringt. Individuelle Vereinbarungen zwischen GlanzWerk und dem Kunden haben Vorrang, soweit sie schriftlich oder in Textform vereinbart wurden.
2. Angebot und Leistungsumfang
Art und Umfang der jeweiligen Leistung werden zwischen GlanzWerk und dem Kunden individuell vereinbart. Der konkrete Leistungsumfang, Termin und Preis ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der getroffenen Vereinbarung.
3. Terminvereinbarung
Vereinbarte Termine sind von beiden Seiten einzuhalten. Sollte ein Termin nicht wahrgenommen werden können, soll die jeweilige Partei die andere Partei möglichst frühzeitig informieren.
4. Preise und Zahlung
Es gelten die Preise, die im jeweiligen Angebot oder in der individuellen Vereinbarung vereinbart wurden. Zahlungsfristen und Zahlungsarten werden dem Kunden vor beziehungsweise bei Auftragserteilung mitgeteilt.
5. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass die vereinbarte Leistung zum vereinbarten Termin durchgeführt werden kann und GlanzWerk Zugang zu den zu reinigenden Bereichen beziehungsweise Fahrzeugen ermöglicht.
6. Reklamationen
Beanstandungen hinsichtlich einer erbrachten Leistung sollen GlanzWerk möglichst zeitnah mitgeteilt werden. GlanzWerk wird berechtigte Beanstandungen prüfen und gemeinsam mit dem Kunden nach einer angemessenen Lösung suchen.
7. Haftung
GlanzWerk haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, bleibt unberührt. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben ebenfalls unberührt.
8. Verbraucherrechte
Gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.
9. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt, soweit gesetzlich zulässig.